Baupublikation Seftigen
26.09.2024
Baupublikationen
Gesuchsteller / Bauherrschaft: Schmitt Urs, Schulstrasse 1, 3662 Seftigen. Projektverfasser: Schmitt Urs, Schulstrasse 1, 3662 Seftigen. Vorhaben: Umzäunung Gelände. Standort / Parzelle: Schulstrasse 1, Parzelle Nr. 1018. Koordinaten: 2 607 696 / 1 181 875. Ausnahmen: Keine. Nutzungszone: ...
Baupublikation Seftigen
26.09.2024
Baupublikationen
Gesuchsteller / Bauherrschaft: Schmitt Urs, Schulstrasse 1, 3662 Seftigen. Projektverfasser: Schmitt Urs, Schulstrasse 1, 3662 Seftigen. Vorhaben: Umzäunung Gelände. Standort / Parzelle: Schulstrasse 1, Parzelle Nr. 1018. Koordinaten: 2 607 696 / 1 181 875. Ausnahmen: Keine. Nutzungszone: ...
Verfügung definitive Verkehrsmassnahme bei der Ausfahrt Chefeligasse in die Dorfstrasse
26.09.2024
Seftigen
Im August 2023 wurde bei der Ausfahrt Chefeligasse in die Dorfstrasse eine Rechtsabbiegegebotstafel angebracht. Diese Verkehrsmassnahme wurde für 1 Jahr befristet als Versuch vorgesehen. Die Verkehrsmassnahme hat sich bewährt. Der Gemeinderat Seftigen verfügt hiermit, dass die Rechtsabbiegegebotstafel ...
Verfügung definitive Verkehrsmassnahme bei der Ausfahrt Chefeligasse in die Dorfstrasse
26.09.2024
Seftigen
Im August 2023 wurde bei der Ausfahrt Chefeligasse in die Dorfstrasse eine Rechtsabbiegegebotstafel angebracht. Diese Verkehrsmassnahme wurde für 1 Jahr befristet als Versuch vorgesehen. Die Verkehrsmassnahme hat sich bewährt. Der Gemeinderat Seftigen verfügt hiermit, dass die Rechtsabbiegegebotstafel ...
Private Schachtreinigungen
19.09.2024
Seftigen
Am 30. September, 1. und 2. Oktober, werden die Strasseneinlaufschächte in den Gemeindestrassen entleert und gereinigt. In diesem Zusammenhang haben private Grundeigentümer die Möglichkeit, ihre Schlammsammler gegen Bezahlung von Fr. 50.– pro Schacht entleeren und reinigen zu lassen. ...
Private Schachtreinigungen
19.09.2024
Seftigen
Am 30. September, 1. und 2. Oktober, werden die Strasseneinlaufschächte in den Gemeindestrassen entleert und gereinigt. In diesem Zusammenhang haben private Grundeigentümer die Möglichkeit, ihre Schlammsammler gegen Bezahlung von Fr. 50.– pro Schacht entleeren und reinigen zu lassen. ...
Gemeindeverband Obergurnigel
19.09.2024
Seftigen
Delegiertenversammlung Dienstag, 15. Oktober 2024, 20.00 Uhr, Zehntenhaus Uetendorf
Gemeindeverband Obergurnigel
19.09.2024
Seftigen
Delegiertenversammlung Dienstag, 15. Oktober 2024, 20.00 Uhr, Zehntenhaus Uetendorf
Private Schachtreinigungen
12.09.2024
Seftigen
Am 30. September, 1. und 2. Oktober, werden die Strasseneinlaufschächte in den Gemeindestrassen entleert und gereinigt. In diesem Zusammenhang haben private Grundeigentümer die Möglichkeit, ihre Schlammsammler gegen Bezahlung von Fr. 50.– pro Schacht entleeren und reinigen zu lassen. ...
Private Schachtreinigungen
12.09.2024
Seftigen
Am 30. September, 1. und 2. Oktober, werden die Strasseneinlaufschächte in den Gemeindestrassen entleert und gereinigt. In diesem Zusammenhang haben private Grundeigentümer die Möglichkeit, ihre Schlammsammler gegen Bezahlung von Fr. 50.– pro Schacht entleeren und reinigen zu lassen. ...
Öffentliche Planauflage Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»
05.09.2024
Seftigen
Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mittels Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Auflage.
Öffentliche Planauflage Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»
05.09.2024
Seftigen
Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mittels Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Auflage.
Öffentliche Planauflage Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»
29.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mittels Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Auflage.
Öffentliche Planauflage Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»
29.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mittels Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Auflage.
Gesamterneuerungswahlen vom 24. November
22.08.2024
Seftigen
Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 26 Wahlreglement, auf Sonntag, 24. November, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Majorzwahl) findet am Sonntag, 15. Dezember statt. Die Stimmabgabe ...
Gesamterneuerungswahlen vom 24. November
22.08.2024
Seftigen
Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 26 Wahlreglement, auf Sonntag, 24. November, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Majorzwahl) findet am Sonntag, 15. Dezember statt. Die Stimmabgabe ...
Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
22.08.2024
Seftigen
Die Büros bleiben am Freitag, 30. August, den ganzen Tag geschlossen.
Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
22.08.2024
Seftigen
Die Büros bleiben am Freitag, 30. August, den ganzen Tag geschlossen.
Gesamterneuerungswahlen vom 24. November
15.08.2024
Seftigen
Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 26 Wahlreglement, auf Sonntag, 24. November, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Majorzwahl) findet am Sonntag, 15. Dezember statt. Die Stimmabgabe ...
Gesamterneuerungswahlen vom 24. November
15.08.2024
Seftigen
Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 26 Wahlreglement, auf Sonntag, 24. November, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Majorzwahl) findet am Sonntag, 15. Dezember statt. Die Stimmabgabe ...
Schule Seftigen: Ferienpläne
15.08.2024
Seftigen
Schuljahr 2024/2025 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen Sommerferien Freitagmittag, 5. Juli–11. August 2024 Herbstferien Samstag, 21. September–13. Oktober 2024 Novemberwochenende Freitag, 22.–25. November 2024 Weihnachtsferien Samstag, 21. Dezember ...
Schule Seftigen: Ferienpläne
15.08.2024
Seftigen
Schuljahr 2024/2025 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen Sommerferien Freitagmittag, 5. Juli–11. August 2024 Herbstferien Samstag, 21. September–13. Oktober 2024 Novemberwochenende Freitag, 22.–25. November 2024 Weihnachtsferien Samstag, 21. Dezember ...
Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
15.08.2024
Seftigen
Die Büros bleiben am Freitag, 30. August, den ganzen Tag geschlossen.
Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
15.08.2024
Seftigen
Die Büros bleiben am Freitag, 30. August, den ganzen Tag geschlossen.
Wasserversorgungsreglement – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. März 2024 beschlossene «Wasserversorgungsreglement» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am 1. Dezember ...
Wasserversorgungsreglement – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. März 2024 beschlossene «Wasserversorgungsreglement» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am 1. Dezember ...
Abfallreglement – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. März 2024 beschlossene «Abfallreglement» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. ...
Abfallreglement – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. März 2024 beschlossene «Abfallreglement» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. ...
Abwasserentsorgungsreglement – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. März 2024 beschlossene «Abwasserentsorgungsreglement» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am 1. Dezember ...
Abwasserentsorgungsreglement – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. März 2024 beschlossene «Abwasserentsorgungsreglement» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am 1. Dezember ...
Wasserversorgungsverordnung – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 die Totalrevision der Wasserversorgungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden. Der Gemeinderat
Wasserversorgungsverordnung – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 die Totalrevision der Wasserversorgungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden. Der Gemeinderat
Abwasserentsorgungsverordnung – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 die Totalrevision der Abwasserentsorgungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden. Der Gemeinderat
Abwasserentsorgungsverordnung – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 die Totalrevision der Abwasserentsorgungsverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden. Der Gemeinderat
Abfallverordnung – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 die Abfallverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden. Der Gemeinderat
Abfallverordnung – Inkrafttreten
15.08.2024
Seftigen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 die Abfallverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden. Der Gemeinderat
Schule Seftigen: Ferienpläne
08.08.2024
Seftigen
Schuljahr 2024/2025 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen Sommerferien Freitagmittag, 5. Juli–11. August 2024 Herbstferien Samstag, 21. September–13. Oktober 2024 Novemberwochenende Freitag, 22.–25. November 2024 Weihnachtsferien Samstag, 21. Dezember ...
Schule Seftigen: Ferienpläne
08.08.2024
Seftigen
Schuljahr 2024/2025 Kindergarten, Primarschule (1.–6. Klasse): 38 Schulwochen Sommerferien Freitagmittag, 5. Juli–11. August 2024 Herbstferien Samstag, 21. September–13. Oktober 2024 Novemberwochenende Freitag, 22.–25. November 2024 Weihnachtsferien Samstag, 21. Dezember ...
Hundetaxe 2024
08.08.2024
Seftigen
Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.
Hundetaxe 2024
08.08.2024
Seftigen
Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.