Verfügung definitive Verkehrsmassnahme bei der Ausfahrt Chefeligasse in die Dorfstrasse

  26.09.2024 Seftigen, Seftigen

Im August 2023 wurde bei der Ausfahrt Chefeligasse in die Dorfstrasse eine Rechtsabbiegegebotstafel angebracht. Diese Verkehrsmassnahme wurde für 1 Jahr befristet als Versuch vorgesehen. Die Verkehrsmassnahme hat sich bewährt. Der Gemeinderat Seftigen verfügt hiermit, dass die Rechtsabbiegegebotstafel als definitive Verkehrsmassnahme bestehen bleibt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel, insbesondere die angefochtene Verfügung, sind beizulegen (Art. 32 und Art. 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989).
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote