Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen; Inkrafttreten

  19.09.2024 Fahrni, Fahrni

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Fahrni an der Sitzung vom 2. September 2024 die Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 2. September 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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