Verordnung Funktionendiagramm: Inkrafttreten

  29.08.2024 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi an seiner Sitzung vom 6. August 2024 die Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Heiligenschwendi, 23. August 2024
Der Gemeinderat


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