Übertragung der vollen und unbefristeten Baubewilligungskompetenz

  04.07.2024 Sigriswil, Sigriswil

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern verfügt am 8. Mai 2024, gestützt auf Art. 33 Abs. 3 des Baugesetzes und Art. 102 Abs. 1 der Bauverordnung:
– Der Einwohnergemeinde Sigriswil wird die volle Zuständigkeit zur Bewilligung von Baugesuchen unbefristet übertragen. (Art. 33 Abs. 3 BauG).
– Die neue Zuständigkeitsordnung gilt für alle Baugesuche, die nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung eingereicht werden.
– Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz, Münstergasse 2, 3011 Bern, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Sigriswil, 24. Juni 2024
Der Gemeinderat


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