Totalrevision Benützungsreglement für gemeindeeigene Räumlichkeiten; fakultatives Referendum

  22.08.2024 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

Der Gemeinderat hat am 13. August 2024 eine Totalrevision des «Benützungsreglements für gemeindeeigene Räumlichkeiten» beschlossen. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 1. August 2024 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.

Die Änderung unterliegt gemäss Art. 14 lit. e und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www.stocken-hoefen.ch heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 23. September 2024; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat


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