Teilrevision Personalreglement per 1. Januar 2025 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums

  26.09.2024 Gurzelen, Gurzelen

Gestützt auf Art. 13 Abs. 3 und Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilrevision des Personalreglements der Einwohnergemeinde Gurzelen per 1. Januar 2025 bekannt. Konkret wurde der generelle Stundenansatz von bisher Fr. 25.– auf neu Fr. 28.– (Anhang II, Ziffer 2.1.10 und 3.3) angepasst.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (bis 28. Oktober) das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Das Gebührenreglement liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf.
Der Gemeinderat


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