Teilrevision der Ortsplanung

  12.09.2024 Unterlangenegg, Unterlangenegg

Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Unterlangenegg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Die Teilrevision umfasst einzig die Ausscheidung der Gewässerräume.

Die Stimmbevölkerung hat den Erlass eines Zonenplans Gewässerraum und die entsprechende Anpassung des Baureglements an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021 abgelehnt. Daher gelten weiterhin die strengeren Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV). Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die dauerhafte Anwendung der Übergangsbestimmungen nicht dem mehrheitlichen Willen der Unterlangenegger Stimmbevölkerung entspricht. Er wird deshalb der Gemeindeversammlung die Ausscheidung der Gewässerräume noch einmal zur Abstimmung unterbreitet. Es wurden einige Anpassungen vorgenommen. Namentlich wurde der Verlauf mehrerer Gewässer kontrolliert und angepasst sowie an der Rotache, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden, der Gewässerraum um 2 m schmaler ausgeschieden.

Die Akten bestehen aus einer Änderung von Art. 23 des Baureglements, dem zu genehmigenden Zonenplan Gewässerraum und einem Erläuterungsbericht. Sie liegen während 30 Tagen, das heisst vom 12. September bis und mit 14. Oktober, in der Gemeindeverwaltung Unterlangenegg öffentlich auf. Zudem sind sie auf www.unterlangenegg.ch aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Unterlangenegg einzureichen.

Unterlangenegg, 10. Juli 2024
Der Gemeinderat


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