Schulbusbeschaffung

  04.07.2024 Homberg, Homberg

Gemäss Art. 25 ff. Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Homberg gibt die Gemeinde Homberg, vertreten durch den Gemeinderat, folgenden Beschluss bekannt:

Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums und des dadurch allenfalls nötigen Entscheids durch die Gemeindeversammlung, fasste der Gemeinderat Homberg an seiner Sitzung vom 24. Juni 2024 folgenden Beschluss:
1. Die Einwohnergemeinde Homberg, vertreten durch den Gemeinderat Homberg, beschafft als Sitzgemeinde der Schule linke Zulg für Schülertransporte einen MAN TGE 3.180 4x4 Schulbus.
2. Der Gemeinderat genehmigt unter Vorbehalt des fakultativen Referendums für die Anschaffung eines Schulbusses einen Verpflichtungskredit von Fr. 93 000.–.
Der Gemeinderat wird nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist gemäss den Vorschriften über das Beschaffungswesen als freihändige Vergabe das Fahrzeug beschaffen.

Gemäss Art. 25 OgR können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein Fr. 60 000.– übersteigendes Geschäft gemäss Art. 4 Buchstabe d in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 betreffend, das Referendum ergreifen.
Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 19 (Stand per 26. Juni 2024). Diese Zahl ist variabel und hängt von der Anzahl der Stimmberechtigten im Zeitpunkt der Einreichung der Unterschriften ab.

Das «Referendum» ist bei der Gemeindeverwaltung Homberg z.H. des Gemeinderates Homberg einzureichen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Die Offerte für den zu beschaffenden Schulbus liegt öffentlich auf.

Bei Fragen steht die Ressortvorsteherin Bildung gerne zur Verfügung.

Homberg, 4. Juli 2024
Der Gemeinderat


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