Revidierte Personalverordnung genehmigt

  16.05.2024 Uttigen, Uttigen

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Uttigen an seiner Sitzung vom 30. April 2024 die revidierte Personalverordnung genehmigt hat.

Die Personalverordnung tritt unter Vorbehalt allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Juli 2024 in Kraft. Die Verordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat


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