Regierungsstatthalteramt Thun Bundesfeier 2022
21.07.2022 RegierungsstatthalteramtGastgewerbe
In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Feuerwerk
1. Beim Abbrennen von Feuerwerk ist auf Mensch, Tier, Umgebung und Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen.
2. Lokale Verbote der Ortspolizeibehörden sind zu befolgen.
Regierungsstatthalteramt Thun