Öffentliche Bekanntmachung: Mitwirkungsbericht Kantonsstrassen

  16.05.2024 Kanton Bern, Kanton Bern

Die Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, hat das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i. V. m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt. Alle während der Mitwirkungsfrist eingereichten Eingaben wurden analysiert und in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst und kommentiert. Der Mitwirkungsbericht kann während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden.

Kantonsstrasse Nr.: 221; Toffen – Uetendorf – Thun.

Gemeinden: Seftigen, Uetendorf.

Vorhaben: 410.10525 / Neubau Radstreifen Seftigen – Uetendorf.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Seftigen, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen und Gemeindeverwaltung Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.

Die Unterlagen können auch elektronisch unter www.be.ch/mitwirkungen-und-plan auflagen-tiefbauamt «Neubau Radstreifen Seftigen – Uetendorf/ Mitwirkungsbericht» eingesehen werden.

Auflagedauer: 15. Mai – 17. Juni.

Gwatt, 8. Mai 2024
Tiefbauamt


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