Inkrafttreten Verordnung
13.06.2024 Heiligenschwendi, HeiligenschwendiIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi die nachstehende Verordnung erlassen hat:
– Parkplatzverordnung,
Inkrafttreten per 1. Juli 2024
Die Verordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat