Inkraftsetzung einer Erlassänderung

  12.09.2024 Buchholterberg, Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 2. September 2024 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:

– Verordnung über die Tagesschule
Die Verordnung liegt ab 12. September bis 12. Oktober in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Sie kann auch auf www. buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Die Änderung tritt mit der Genehmigung rückwirkend auf 1. August 2024 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat


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