Hundetaxe 2024

  27.06.2024 Sigriswil, Sigriswil

Gemäss Verordnung über die Hundetaxe sowie dem aktuellen Gebührenreglement ist für jeden in der Gemeinde Sigriswil gehaltenen Hund, welcher am Stichtag (1. August) älter als sechs Monate ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe wurde vom Gemeinderat auf Fr. 100.– pro Hund festgelegt.

Der Rechnungsversand an die bereits bei der Finanzabteilung registrierten Hundehalter/innen wird Mitte August erfolgen. Neue Hunde sind nach deren Geburt oder Anschaffung, jedoch spätestens bis 29. Juli bei der Finanzabteilung anzumelden. Hundehalter/innen, welche einen Hund nicht mehr besitzen, werden gebeten, diesen entsprechend abzumelden. Für alle Hunde, welche gemäss Artikel 2 der Verordnung über die Hundetaxe der Gemeinde Sigriswil von der Hundetaxe befreit sind, müssen die aktuellen Ausweise ebenfalls bis spätestens 29. Juli bei der Finanzabteilung vorgewiesen werden. Andernfalls werden die Hundetaxen in Rechnung gestellt. Für nicht angemeldete Hunde wird nebst der nachzuzahlenden Hundetaxe eine Geldbusse fällig.

An dieser Stelle machen wir darauf aufmerksam, dass sämtliche Hunde, gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung, über einen Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS, der nationalen Datenbank für Hunde, registriert werden müssen. Tierhalter/innen, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind gemäss Artikel 17d der eidg. Tierseuchenverordnung verpflichtet, Adress- und Halteränderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der AMI-CUS-Datenbank zu melden.
Der Gemeinderat


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