Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025–2028

  22.08.2024 Burgistein, Burgistein

Gemeindepräsidium und
Gemeinderatsmitglieder

Der Gemeinderat hat für den 24. November
(allfälliger 2. Wahlgang am 15. Dezember)
folgende Urnenwahlen gemäss Artikel 3 des Organisationsreglements angeordnet.

Es sind zu wählen:
Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
– Die Gemeindepräsidentin oder der
Gemeindepräsident
– 6 Mitglieder des Gemeinderates

Gemäss Artikel 23 Abs. 1 des Reglements über die Urnenwahl vom 5. Juni 2023 werden die politischen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 11. Oktober, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Burgistein einzureichen.

Diese Wahlvorschläge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
– Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
– Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
– Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
– Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
– Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
– Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
– Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Kommissionsmitglieder
Die Kommissionsmitglieder für die Amtsdauer 2025–2028 werden vom Gemeinderat anlässlich einer der letzten Sitzungen der laufenden Legislatur gewählt.

2 Mitglieder der Bildungskommission und 1 Mitglied der Tiefbaukommission werden auf Ende der Legislatur auf Grund ihrer Demission aus der Kommission ausscheiden. In der Baukommission sind keine Demissionen eingetroffen. Die verbleibenden bisherigen Mitglieder haben ihre Kandidatur bereits angemeldet.

An der Kommissionsarbeit interessierte, stimmberechtigte Burgisteiner/-innen werden gebeten, ihre Kandidatur bis 11. Oktober, 17.00 Uhr, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Burgistein, 12. August 2024
Der Gemeinderat


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