Gesamterneuerungswahlen 2025–2028 vom 10. November; Ausschreibung der Wahlen

  12.09.2024 Thierachern, Thierachern

Der Gemeinderat hat, gestützt auf die Bestimmungen im Organisationsreglement und in Anwendung des Reglements über Wahlen und Abstimmungen der Einwohnergemeinde Thierachern, die Urnenwahlen für die Gesamterneuerung der Gemeindebehörden für die Amtsdauer von 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 auf Sonntag, 10. November angesetzt.

An der Urne zu wählen sind
1. Nach dem Majorzsystem:
– Gemeinderatspräsident/in
2. Nach dem Proporzsystem:
– 7 Mitglieder des Gemeinderates
– 4 Mitglieder der Baukommission

Wählbar sind alle seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und auch in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Die schriftlichen Wahlvorschläge (Listen) sind der Gemeindeschreiberei Thierachern bis spätestens 27. September, 17.00 Uhr, einzureichen. Später eingereichte Wahlvorschläge werden nicht mehr angenommen. Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsjahr und die Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Sie dürfen nur so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften sind mit dem Namen, Vornamen und Jahrgang zu ergänzen. Die Listen müssen eine deutliche Bezeichnung ihres Ursprunges (Partei oder Gruppe) enthalten. Allfällige Listenverbindungen sind der Gemeindeschreiberei bis 2. Oktober, 12.00 Uhr, zu melden.

Thierachern, 30. August 2024
Der Gemeinderat


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