Gesamterneuerungswahlen 2024
18.07.2024 Sigriswil, SigriswilZwecks Erinnerung machen wir nochmals auf folgende Termine zu den Gesamterneuerungswahlen 2024 aufmerksam:
a) Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) auf Sonntag, 22. September für
– 7 Mitglieder des Gemeinderates und
– 6 Mitglieder der Baupolizei- und Planungskommission
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 5. August, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind. Die Wahlvorschläge können so viele Nahmen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Jeder Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.). Listenverbindung ist nicht gestattet.
b) Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) auf Sonntag, 24. November für
– die Gemeindepräsidentin / den Gemeindepräsidenten aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates,
– die Versammlungsleiterin / den Versammlungsleiter
– die Vizegemeindepräsidentin / den Vizegemeindepräsidenten in gleicher Person aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates und
– die 3 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen sind bis Montag, 7. Oktober, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.).
Rückzugs- und Ersatzmeldungen:
Für das Verhältniswahlverfahren (Proporz) wird die Frist auf Montag, 12. August, 11.30 Uhr im Besitze des Gemeindeschreibers angesetzt.
Für das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) wird die Frist auf Dienstag, 15. Oktober, 11.30 Uhr im Besitze des Gemeindeschreibers angesetzt.
Bezüglich der Durchführung der Gesamterneuerungswahlen wird im Übrigen auf das Urnenwahl- und Abstimmungsreglement, welches unter www.sigriswil.ch eingesehen, respektive bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil bezogen werden kann, verwiesen.
Für allfällige Fragen steht Gemeindeschreiber Anton Haldemann oder die beiden Stellvertretungen Janine Baumer und Philipp von Gunten gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat