Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Platz» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
18.07.2024 Uebeschi, UebeschiGenehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Uebeschi am 23. Oktober 2023 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Platz», in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 12. Juni 2024, genehmigt.
Gegen diese Genehmigung wurde das Rechtsmittel nicht ergriffen. Die Änderung der Überbauungsordnung tritt mit Datum der Genehmigung (12. Juni 2024) in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Uebeschi und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Der Gemeinderat