Friedhof Buchen Gräberaufhebung 2024

  30.05.2024 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Gemäss Friedhofreglement Art. 31 können die Gräber einer Friedhofabteilung nach 20 Jahren aufgehoben werden. Die Arbeitsgruppe Friedhof resp. der Gemeinderat Horrenbach-Buchen hat beschlossen, im September die folgenden Grabfelder aufzuheben:

– Grabfeld Mitte, oben (30 Gräber)
– Grabfeld Rechts, unten (18 Gräber)
– Grabfeld Links, unten (3 Gräber oberste Reihe)

Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber bis spätestens 31. August abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Räumung durch die Gemeinde und über das Verbliebene wird verfügt. Die Aufhebung der Gräber erfolgt ab anfangs September.

Urnen, die auf einem bestehenden Grab beigesetzt worden sind und noch nicht 25 Jahre geruht haben, können auf schriftliches Gesuch hin (bis spätestens 31. Juli 2024) und gegen Entrichtung einer Gebühr gemäss Gebührentarif zum Friedhof- und Bestattungsreglement für eine neue Grabdauer umbestattet werden.

Für allfällige Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen gerne zur Verfügung, Telefon 033 442 12 37.

Der Gemeinderat


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