Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen: Inkrafttreten

  30.05.2024 Fahrni, Fahrni

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Fahrni an seiner Sitzung vom 6. Mai 2024 die Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen erlassen hat. Die Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat


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