Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrollen

  05.09.2024 Gurzelen, Gurzelen

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111), wird hiermit die Aufhebung von folgendem Erlass per 31. Juli 2025 öffentlich bekannt gemacht:

Gebührentarif für die Feuerungskontrollen
Per 1. August 2025 werden die Feuerungskontrollen im Kanton Bern liberalisiert. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Kanton den Vollzug, weshalb die Aufgaben für die Gemeinden wegfallen.

Die gültigen Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www. gurzelen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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