Änderung Personalreglement (Anhang I + II) und Campingreglement – Inkrafttreten
11.07.2024 Burgistein, BurgisteinIn Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 genehmigte Änderung des Personalreglements (Anhang I + II) sowie das neu geschaffene Campingreglement nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen sind.
Die Änderung des Personalreglements tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Das Campingreglement tritt per 1. August 2024 in Kraft. Die Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und sind online verfügbar unter www. burgistein.ch.
Burgistein, 4. Juli 2024
Die Gemeindeverwaltung