Abwasserentsorgungsreglement
11.07.2024 Forst-Längenbühl, Forst-LängenbühlGenehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl am 6. Juni 2024 genehmigte total revidierte Abwasserentsorgungsreglement per 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Alle widersprechenden Vorschriften auf Gemeindeebene, insbesondere das Abwasserreglement vom 3. Dezember 2007, werden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.
Die entsprechenden Erlasse sind unter www. 3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Der Gemeinderat