Baupublikation Thun
26.09.2024 Baupublikationen, Thun, BaupublikationenGesuchstellerin: Auto Tempel AG, Toyota-Center Berner Oberland, Tempelstrasse 8, 3608 Thun.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.
Standort / Parzelle: Tempelstrasse 8, Thun 2 Gbbl. Nr. 3003.
Zone BR 2002 und BR 202X: Arbeiten A.
Bauvorhaben: Ersatz von bestehenden Werbeelementen.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 58 SV).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0306 eBau-Nr. 2024-9101
Thun, 12. September 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun