Baupublikation Hilterfingen

  19.09.2024 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchstellerin: Integralhaus AG, Thunstrasse 57, 3074 Muri b. Bern.
Vertreterin: Ramseier und Stucki Architekten AG, Thunstrasse 57, 3074 Muri b. Bern.
Projektverfasserin: Ramseier und Stucki Architekten AG, Thunstrasse 57, 3074 Muri b. Bern.
Grundeigentümer: Stefan und Susanne Lanter-Bittel, Staatsstrasse 128, 3626 Hünibach.
Bauvorhaben: Teilabbruch und erweitern der bestehenden Stützmauer; Erstellen neuer Lärmschutzwand und Parkplatz.
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 128, 3626 Hünibach, Parzelle Nr. 570.
Koordinaten: 2 615 870 / 1 177 073.
Nutzungszone: Mischzone 3 M3.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Versickerung über Schulter.
Gewässerschutzbereich: A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 10. September 2024
Bauverwaltung Hilterfingen


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