Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen

  26.09.2024 Oberhofen, Oberhofen

Fakultatives Budgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 19. September 2024 in Anwendung von Art. 23 Abs. 1 Bst. f des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:

Das ausgeglichene Budget 2025 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 3 890 550.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 539 350.–.

Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Tel. 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis 4. November beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Delegiertenversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.

Oberhofen, 23. September 2024
Der Gemeindeverbandsrat


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