Baupublikation Uetendorf

  26.09.2024 Baupublikationen, Uetendorf, Baupublikationen

Bauherrschaft/Projektverfasserin: Format 12 AG, Gluch Bruno, Sägeweg 28, 3283 Kallnach.
Bauvorhaben: Aufstellen einer unbeleuchteten Reklametafel (Truss-Gestell) für wechselnde Werbung.
Standort / Parzelle: Zelgstrasse 85, Parzelle Nr. 856.
Nutzungszone: Arbeitszone II a.
Koordinaten: 2 611 796 / 1 181 040.
Ausnahme: Bauen innerhalb der Baulinie untere Allmend nach Art. 19 Abs. 2 GBR.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 23. September 2024
Bauabteilung Uetendorf


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