Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  26.09.2024 Thun, Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine gebundene Ausgabe von 2,51 Millionen Franken zulasten der Erfolgsrechnung 2025 für den Anteil baulicher Unterhalt und für die Sanierung des Fussballplatzes Burgerstrasse und die bauliche Anpassung des Clubhauses.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 20. September 2024
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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