Letztwillige Verfügung

  19.09.2024 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung (Erbvertrag) hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage.

Helmut Franz Johann Wölfl, geboren 9. September 1956 in Aarau (CH), von Steffisburg BE, des Franz Karl Wölfl und der Anna Wölfl geb. Zacek, verheiratet mit Françoise Jacqueline Wölfl geb. Biedermann, wohnhaft gewesen Oertli 38A, 3654 Gunten (Gemeinde Oberhofen).

Letztwillige Verfügung eröffnet am 12. September 2024 durch Notar Tobias Weber, Spitalgasse 34, 3011 Bern.

Ablauf der Frist: 1 Monat ab der 3. Publikation im Thuner Amtsanzeiger.

Bern, 12. September 2024
Notar Tobias Weber


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