Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
05.09.2024 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Entschädigung der Rats- und Kommissionsmitglieder
In Anwendung der Artikel 34 und 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat am 8. August 2024 eine Verordnung über die Entschädigung der Rats- und Kommissionsmitglieder erlassen hat.
Sie tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft und kann bei der Verwaltung bezogen oder unter www.ref-kirche-thun. ch eingesehen werden.
Gegen den Beschluss des Kleinen Kirchenrats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Thun, 27. August 2024
Evangelisch-reformierte
Gesamtkirchgemeinde Thun
Kleiner Kirchenrat