Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  05.09.2024 Kirchliche Publikationen

Verordnung über die Entschädigung der Rats- und Kommissionsmitglieder
In Anwendung der Artikel 34 und 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat am 8. August 2024 eine Verordnung über die Entschädigung der Rats- und Kommissionsmitglieder erlassen hat.

Sie tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft und kann bei der Verwaltung bezogen oder unter www.ref-kirche-thun. ch eingesehen werden.

Gegen den Beschluss des Kleinen Kirchenrats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Thun, 27. August 2024
Evangelisch-reformierte
Gesamtkirchgemeinde Thun
Kleiner Kirchenrat


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