Baupublikation Oberhofen
26.09.2024 Baupublikationen, Oberhofen, BaupublikationenBauherrschaft: Waser und Partner Immobilien AG, Alpenstrasse 23B, 3653 Oberhofen.
Projektverfasser: Jürg und Rita Schneider, Mänimattestrasse 6, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Erstellung weiteres Parkfeld auf bestehendem Parkplatz.
Standort / Parzelle: Staatsstrasse, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 339.
Nutzungszone: Wohnzone W2 / Gefahrengebiet mit geringer und mittlerer Gefährdung.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 Abs. 1a SG (i. V. m. Art. 28 BauG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 16. September 2024
Bauverwaltung Oberhofen