Totalrevision Organisationsverordnung per 1. Januar 2025

  12.09.2024 Wattenwil, Wattenwil

Genehmigung und Inkrafttreten
Im Zusammenhang der Totalrevision des Wahl- und Abstimmungsreglements und der Gemeindeordnung wurde auch die Gemeindeverordnung, welche neu Organisationsverordnung heisst, überarbeitet. In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 12. August 2024 die total revidierte Organisationsverordnung genehmigt hat. Die Gemeindeverordnung vom 16. Februar 2015 wird per 31. Dezember 2024 aufgehoben.

Die Organisationsverordnung tritt per 1. Januar 2025. Die Verordnung kann unter www.wattenwil.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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