Stadt Thun; Rechtsetzung

  05.09.2024 Thun, Thun

Art. 8 Abs. 3 Reglement über eine nachhaltige städtische Mobilität (Mobilitätsreglement; SSG 760.1); Inkraftsetzung
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 625/2024 vom 28. August 2024 die Inkraftsetzung des vom Stadtrat am 21. März 2024 genehmigten Artikels 8 Absatz 3 des Reglements über eine nachhaltige städtische Mobilität (Mobilitätsreglement) auf 1. Oktober 2024 beschlossen.
Der Gemeinderat


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