Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  12.09.2024 Thun, Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 6. September 2024 in Anwendung von Art. 47 lit. b und Art. 67 Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites für ein gebührenfinanziertes Infrastrukturprojekt von 2,299 Millionen Franken (inkl. MWST) als gebundene Ausgabe zulasten Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2612.5620.008, Bilanz-Konto 14622.01.01, für den Investitionsbeitrag an die ARA Thunersee.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 9. September 2024
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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