Letztwillige Verfügung

  05.09.2024 Allgemeine Publikationen

Die hiernach genannte Person hat eine Letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die vorgefundene Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage.

Flückiger Charlotte Erika, geboren am 27. Oktober 1930 in Thun BE, von Rohrbach BE, des Flückiger Ernst und der Flückiger geb. Inäbnit Marianna, ledig, wohnhaft gewesen in 3600 Thun, Sonnenweg 6, verstorben am 27. Mai 2024.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 23. August 2024 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 7. Oktober 2024 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 29. August 2024
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri
Teamleiterin


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