Kantonsstrasse Nr. 1250 Aeschlen – Buchholterberg

  26.09.2024 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung und -sperrung
Gemeinde: Oberdiessbach

Teilstrecke 1. Etappe:
Bleikenstrasse, ab Aufweitung bis Abzweigung Lehn. Koordinaten: 2 614 686 / 1 185 144 bis 2 614 969.36 / 1 184 994.27.

Teilstrecke: 2. Etappe:
Bleiken Dorf, nach Kirch 14 bis Amtsgrenze Ibachgraben. Koordinaten: 2 615 621 / 1 184 787 bis 2 616 035 / 1 185 031.

Dauer 1. Etappe, nach Kirch 14 bis Amtsgrenze Ibachgraben Verkehrserschwerung 30. September bis 6. Oktober: Vorbereitungsarbeiten Verkehrssperrung 7. bis 9. Oktober: Fräsund Belagsarbeiten

2. Etappe, ab Aufweitung bis Abzweigung Lehn
Verkehrserschwerung 10. bis 15. Oktober: Vorbereitungsarbeiten
Verkehrssperrung 16. bis 18. Oktober: Fräs- und Belagsarbeiten

Verkehrsführung
Während den Vorbereitungsarbeiten wird der Fahrzeugverkehr einspurig wechselseitig geführt und durch einen Verkehrsdienst oder mit einer Lichtsignalanlage geregelt.
Während den Fräs- und Belagsarbeiten ist die Strecke für jeglichen Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
Ebenso sind die seitlichen Einlenker und die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften gesperrt.
Die signalisierte Umleitung für den motorisierten Verkehr führt über Aeschlen, Linden, Jassbach und Heimenschwand nach Bleiken und umgekehrt.

Ausnahmen
Witterungsbedingte Verschiebungen auf nachfolgende Tage bleiben vorbehalten. Diese können sich auch aus den vor diesen Arbeiten geplanten Belagsarbeiten ergeben. Die Reihenfolge der Etappen bleibt bei Verschiebungen gleich. Beachten Sie diesbezüglich die Informationen auf den orangefarbenen Infotafeln in der jeweiligen Fahrtrichtung am Anfang der Baustelle.

Grund der Massnahme
Belagsarbeiten

Einschränkungen
Verkehrserschwerungen/-sperrung

Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Münsingen, 12. September 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis II


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