Genehmigung Verpflichtungskredit; fakultatives Referendum

  19.09.2024 Stocken-Höfen, Stocken-Höfen

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 10. September 2024 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit im Umfang von Fr. 64 000.– für die Unterhaltsmassnahmen Gerinneeinhänge 2025–2029 (Gerinneplanung) genehmigt.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist dauert bis 21. Oktober. Die Einreichungsstelle ist der Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat


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