Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat

  19.09.2024 Uebeschi, Uebeschi

Sonja Rufener Bähler hat per 31. Dezember 2024 als Mitglied des Gemeinderats demissioniert. Die Ersatzwahl für den Rest der Legislatur ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 findet an der ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uebeschi vom 2. Dezember 2024 statt. Wählbar sind alle in der Gemeinde Uebeschi stimmberechtigten Personen (Vorbehalten Organisationsreglement Art. 48 Unvereinbarkeit).

Einreichefrist und Erfordernisse
Das Formular Wahlvorschlag kann auf www. uebeschi.ch heruntergeladen werden.
Gemäss Art. 56 des Organisationsreglements sind die Wahlvorschläge spätestens 30 Tage vor der Wahlversammlung, also bis spätestens Donnerstag, 31. Oktober, 11.30 Uhr, mittels 5 Unterschriften von Stimmberechtigten bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

Es dürfen nur Personen vorgeschlagen werden, die sich mit der Nomination schriftlich einverstanden erklärt haben. Dieses Einverständnis muss auf dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Die Wahlvorschläge müssen eine deutliche Bezeichnung ihres Ursprungs (Partei oder Gruppe) enthalten. Die erstunterzeichnende Person gilt als Vertretung der Partei oder Gruppe.

Folgenden Angaben müssen gemeldet werden: Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der vorgeschlagenen Person.

Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit der Botschaft zur Gemeindeversammlung Mitte November bekannt gegeben.
Der Gemeinderat


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