Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig, markiert)

  12.09.2024 Allgemeine Publikationen

Das Auswassern findet an folgenden Daten statt:
– Mittwoch, 23. Oktober
von 15.00 bis 17.00 Uhr (ohne Kran)
– Samstag, 26. Oktober
von 7.00 bis 13.00 Uhr
Lachenwiese bis ca. 10.00 Uhr (mit Kran)

Die Plätze für die Bootsüberwinterung 2024/25 beim Strandbadareal und auf dem Kiesparkplatz Lachenwiese werden markiert sein.

Am Mittwoch, 23. Oktober können Boote ohne Kran individuell ausgewassert werden. Die Inkassostelle bei der Strandbadkasse ist von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Plätze werden zugeteilt.

Während der Wintersaison 2024/25 können beim Strandbadweg und auf der Lachenwiese (Kiesparkplatz) wiederum Boote gelagert werden. Am Strandbadweg entlang dürfen nur Boote abgestellt werden, die über keinen Trailer oder fahrbaren Untersatz verfügen und deshalb mit dem Kran ausgewassert werden müssen. Es werden keine kleineren Boote dazwischen gelagert. Alle anderen Boote müssen beim Parkplatz nördlich des Kunstrasenfeldes Stadion Lachen und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig) abgestellt werden. Die Velounterstände beim Strandbad stehen zur Hälfte zur Verfügung.

Die zwei Behindertenparkplätze beim Strandbadweg dürfen nicht genutzt werden.

Am Samstag, 26. Oktober werden vor Ort je ein Kran auf der Strandbadweg-Seite (7.00 bis ca. 12.30 Uhr) sowie einer auf der Lachenwiese (7.00 bis ca. 10.00 Uhr) der Firma Frutiger AG gestellt. Die Mithilfe durch das Badmeisterteam ist gewährleistet. Die Überwinterungsplätze werden wiederum nummeriert und die gemeldeten Boote entsprechend eingeteilt. Ihre Platznummer werden Sie zeitnah erhalten.

Die vorgängige Anmeldung (Kennzeichen, Bootsgewicht, Länge/Breite) bis Montag, 7. Oktober direkt beim Amt für Bildung und Sport, Fachstelle Sport per E-Mail boots platz@thun.ch oder 033 225 89 58, ist zwingend nötig.

Bei der Strandbadkasse wird zu genannten Daten und Zeiten eine Inkassostelle eingerichtet. Die Quittung besteht aus einem Kleber, der am Boot oder Bock/Trailer gut sichtbar anzubringen ist. Nach Weisung des Personals können Boote mit diesem Kleber auf den Trockenplätzen abgestellt werden. Bootsbesitzer/innen, welche Boote unrechtmässig abstellen oder keine Gebühren entrichten (fehlender Kleber), werden in einer Nachkontrolle erfasst. Der entstandene Aufwand wird in Rechnung gestellt. Allfällige Abschleppkosten sowie Schäden gehen zulasten der Eigentümer/in.

Achtung: Bis spätestens 31. März 2025 muss der Überwinterungsplatz wieder geräumt sein!
Amt für Bildung und Sport

 


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