Beschlüsse des Stadtrates

  26.09.2024 Thun, Thun

19. September 2024, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun

1. Budget 2025 sowie Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2028; Genehmigung Abstimmungsbotschaft «Senkung der Steueranlage und Genehmigung Budget 2025», Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2028

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 36 litera b der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 7. August 2024,
beschliesst:
1. Den Stimmberechtigten wird Zustimmung beantragt zu folgendem Gemeindebeschluss Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 litera b der Stadtverfassung sowie gestützt auf Artikel 261 Absatz 1 des Steuergesetzes und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 19. September 2024, beschliessen:
1. Im Jahr 2025 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das 1,66-Fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2025 bestehend aus:
Aufwand Fr. Ertrag Fr.
Gesamthaushalt 293 754 200 294 188 100
Ertragsüberschuss 433 900
Allgemeiner Haushalt 274 049 900 274 049 900
Ergebnis 0
Spezialfinanzierung Abwasser 7 223 400 7 702 200
Ertragsüberschuss 478 800
Spezialfinanzierung Abfall 6 712 000 6 636 200
Aufwandüberschuss 75 800
Spezialfinanzierung Feuerwehr 3 288 100 3 349 000
Ertragsüberschuss 60 900
Spezialfinanzierung Parkinggebühren 2 244 100 2 450 800
Ertragsüberschuss 206 700
Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe 236 700 0
Aufwandüberschuss 236 700
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Der Aufgaben- und Finanzplan 2025– 2028, welcher auf einer Steueranlage von 1,66 Einheiten beruht, wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Sportplatz Burgerweg. Übernahme der Gebäude Burgerstrasse 20, 20b und 20c (Baurechtsgrundstück Thun 2 [Strättligen]- Gbbl. Nr. 5058); Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 315 000 Franken als neue Ausgabe für den Erwerb des Baurechtsgrundstückes Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5058 und Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine wiederkehrende Ausgabe von jährlich 2 380 Franken als neue Ausgabe für ein selbständiges und dauerndes Baurecht zugunsten der Stadt Thun auf dem Grundstück Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 4986

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a i. V. m. Artikel 69 litera b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 28. August 2024,

beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 315 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2220.5040.007 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) für den Erwerb des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 5058.
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine wiederkehrende Ausgabe von jährlich 2 380 Franken als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2025 ff. für ein selbständiges und dauerndes Baurecht zugunsten der Stadt Thun auf dem Grundstück Thun 2 (Strättligen)- Gbbl. Nr. 4986 im Eigentum der Burgergemeinde Thun.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Interpellation I 03/2024 betreffend zunehmende Doppelbesteuerung auf Liegenschaften; Marc Fritschi (Parteilos) und Mitunterzeichnende vom 21. März 2024; Beantwortung

Der Interpellierende erklärt sich von der Beantwortung befriedigt.

4. Postulat P 09/2024 betreffend Vorprojekt Sanierung und Erweiterung der Primarschule Lerchenfeld» mit Abschluss der SIA Phase 31 im Stadtrat zur Abstimmung bringen; Matthias Zellweger (Parteilos) und Mitunterzeichnende vom 21. März 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

5. Postulat P 11/2024 betreffend Künstliche Intelligenz in der Stadtverwaltung; Roman Gugger (Grüne), Fraktion Grüne und Franz Schori (SP) vom 2. Mai 2024; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt. 6. Interpellation I 09/2024 betreffend Verhalten der städtischen Behörden beim Rückspiel Barrage FC Thun – Grasshopper Club Zürich; Alice Kropf (SP), SP-Fraktion vom 13. Juni 2024; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

7. Fragestunde F 17/2024 betreffend Budgetprozess 2027; SVP-Fraktion vom 16. September 2024; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

8. Fragestunde F 18/2024 betreffend Realisierungsgrad baulicher Unterhalt und Investitionen; Franz Schori (SP) vom 17. September 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

9. Fragestunde F 19/2024 betreffend Poststellenschliessungen in Thun; Franz Schori (SP) vom 17. September 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

10. Fragestunde F 20/2024 betreffend Ortsplanungsrevision; Adrian Christen (SP) vom 17. September 2024; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 10 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 20. September 2024

Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder
Stadtratssekretär


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