Hundetaxe 2024

  08.08.2024 Blumenstein, Blumenstein

Gemäss dem Gebührenreglement 2013 der Gemeinde Blumenstein ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August älter als sechs Monate ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt Fr. 80.– pro Hund. Allen registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe Ende August in Rechnung gestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter, welche seit dem 1. August kein Tier mehr besitzen oder Personen, die neu einen Hund halten, bitten wir, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen (Tel. 033 359 60 60 oder gemeinde@blumenstein.ch).

Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Datenbank (www. amicus.ch) geführt werden. Die Erstaufnahme erfolgt durch den Tierarzt. Besitzerwechsel, Tod des Hundes sowie Umzug sind der Finanzverwaltung Blumenstein laufend zu melden.
Die Finanzverwaltung


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