Hundetaxe 2024

  02.08.2024 Gurzelen, Gurzelen

Gemäss Art. 13 des kantonales Hundegesetzes vom 27. März 2012 und dem Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Gurzelen, muss für jeden Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese wurde durch den Gemeinderat auf Fr. 50.– je Hund festgelegt.

Die Hundetaxe wird mit Rechnung erhoben. Die Fakturen werden in der ersten Hälfte August zugestellt.

Wir bitten alle Hundehalter, ein Besitzerwechsel, eine Adressänderung oder den Tod eines Tieres auf der amicus-Datenbank zu registrieren und auf der Gemeindeverwaltung zu melden.

Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch, deshalb muss auch keine Bestätigung mehr vorgelegt werden. Bei Grenzübertritten ist die jährliche Tollwutschutzimpfung nach wie vor vorgeschrieben.

Wir machen die Hundehalter darauf aufmerksam, dass alle Hunde gemäss eidg. Gesetzgebung über einen Mikrochip verfügen und in der amicus-Datenbank registriert sein müssen.
Die Finanzverwaltung




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