Öffentliche Planauflage

  29.08.2024 Steffisburg, Steffisburg

Gemischt-Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 23 «Weyergraben» nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: Von Donnerstag, 22. August bis Montag, 23. September.

Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch sowie Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr. Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -Adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung bei der vorgenannten Adresse schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind im Doppel einzureichen.

Die Auflageakten können ab Beginn der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www.steffisburg.ch) eingesehen werden.
Gemeinde Steffisburg, Gemeinderat


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