Letztwillige Verfügung

  29.08.2024 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Husemann Brigitte Olga Berta, geboren am 17. Januar 1953 in Stubben (Deutschland), Staatsangehörigkeit Deutschland, des Husemann Herbert und der Kanehl Hildegard, ledig, wohnhaft gewesen in 3600 Thun, Waisenhausstrasse 12, verstorben am 24. Juni 2024.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 14. August 2024 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 30. September 2024 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 14. August 2024
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri, Teamleiterin


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote