Hundetaxe 2024

  29.08.2024 Uttigen, Uttigen

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Diese beträgt gemäss Verordnung über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Uttigen Fr. 60.– pro Hund.

Den bereits registrierten Hundehaltern wird im September eine Rechnung zugestellt. Bisher noch nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 6. September bei der Gemeindeschreiberei, unter Angabe der Mikrochip-Nummer, anzumelden. In der Zwischenzeit verstorbene oder weggegebene Hunde sind ebenfalls zu melden.

Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Datenbank geführt werden. Auf die Herausgabe von Hundemarken wird deshalb verzichtet.
Die Gemeindeverwaltung


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