Hundetaxe 2024

  15.08.2024 Thierachern, Thierachern

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Diese beträgt gemäss Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Thierachern Fr. 80.– pro Hund.

Den bereits registrierten Hundehaltern wird Anfangs September eine Rechnung zugestellt. Bisher noch nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 30. August bei der Gemeindeschreiberei, unter Angabe der Mikrochip-Nummer, anzumelden. In der Zwischenzeit verstorbene oder weggegebene Hunde sind ebenfalls zu melden.

Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Datenbank geführt werden. Auf die Herausgabe von Hundemarken wird deshalb verzichtet.
Die Gemeindeverwaltung


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