Baupublikation Oberhofen

  29.08.2024 Baupublikationen, Oberhofen, Baupublikationen

Bauherrschaft: Fire-Bau AG, Oeystrasse 532a, 3758 Latterbach.
Projektverfasserin: Optiplan, Michaela Oppliger, Talackerstrasse 47, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Neubau 4-Familien-Haus mit Einstellhalle.
Projektänderung: Anpassung Grundrisse; Erstellung Spielfläche für Familienwohnungen; Erweiterung Eingangsbereich Nord inkl. zusätzliches Fenster; Anpassung Kaminstandort; Anpassung Umgebungsgestaltung (nachträgliches Baugesuch).
Standort / Parzelle: Tannackerstrasse 21, 3653 Oberhofen / Parzelle Nr. 140.
Nutzungszone: Wohnzone W1 / Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: Bauten und Anlagen im Strassenabstand, Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 23. September 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 19. August 2024
Bauverwaltung Oberhofen


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