Revision Ortsplanung Gemeinde Forst-Längenbühl – Genehmigung

  02.08.2024 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

In Anwendung von Artikel 110 Bauverordnung Kt. BE vom 6. März 1985 (BauV) sowie Artikel 45 der Gemeindeverordnung Kt. BE vom 16. Dezember 1998 (GV) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl am 5. Juni 2023 beschlossene Revision Ortsplanung Gemeinde Forst-Längenbühl, bestehend aus dem Zonenplan Teilplan Süd «Längenbühl» 1:2000 vom 8. August 2023, dem Zonenplan Teilplan Nord «Forst» 1:2000 vom 8. August 2023 sowie dem Baureglement vom 8. August 2023 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, am 14. Juni 2024 in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz Kt. BE vom 9. Juni 1985 (BauG) vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Revision Ortplanung tritt nach Ablauf der unbenutzten Beschwerdefrist von 30 Tagen per 15. Juli 2024 in Kraft.
Der Gemeinderat


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