Öffentliche Mitwirkungsauflage
15.08.2024 Uttigen, UttigenUm- und Einzonung Gebiet Hübeli (Parzellen Nr. 283, 850, 851)
Der Gemeinderat Uttigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung des Zonenplans Siedlung (Um- und Einzonung Gebiet Hübeli) sowie die Änderung des Baureglements Uttigen (Art. 5) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Planungsänderung liegt 30 Tage, vom 16. August bis und mit 17. September, in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Uttigen aufgeschaltet.
Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Uttigen zu richten.
Uttigen, 15. August 2024
Der Gemeinderat